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Rahmenbedingungen

Produktionsschulen im Land Brandenburg sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Lern- und Arbeitsort eine Einheit bilden, so dass die Lernprozesse in der Regel über die Produktionsschulprozesse stattfinden. Produktionsschulen arbeiten in betriebsähnlichen Strukturen, mit realen Aufträgen und Kundenkontakten.

 

Das berufspädagogische Angebot der Produktionsschulen unterstützt junge Menschen, die aufgrund ihrer schwierigen Lebenssituationen ohne gezielte sozialpädagogische Hilfe keinen Zugang in eine berufliche Ausbildung oder in die Arbeitswelt finden. Durch die Nähe zur Praxis sind Produktionsschulen ein attraktives und damit besonders wirkungsvolles Lernangebot für die betroffenen jungen Menschen. Produktionsschulen sind keine Schulen im Sinne des Brandenburgischen Schulgesetzes.


Die Jugendämter im Land Brandenburg werden im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfen in der EU-Förderperiode 2021-2027 (RL-berpädJuhi) bei der Finanzierung der Teilnahme von jungen Menschen mit sozialer und/oder individueller Benachteiligung an den berufspädagogischen Angeboten der Jugendhilfe in Produktionsschulen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.

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Sie beteiligen sich im Wege der Kofinanzierung an den zuschussfähigen Gesamtkosten. In einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung regeln das Jugendamt und der Träger der Produktionsschule Art und Umfang der Leistung für jeden einzelnen jungen Menschen.


Nachfolgende Rahmenbedingungen sind für Produktionsschulen im Land Brandenburg vorgegeben:

  • Eine  Produktionsschule kann einen oder mehrere Standorte haben. Sie muss verschiedene Werkstätten vorhalten, um eine ausreichende Auswahl- und Erprobungsmöglichkeit anbieten zu können.
  • Eine  Produktionsschule an einem Standort soll mindestens 24 Plätze vorhalten und über wenigstens 3 Werkstätten verfügen. Sollte eine Produktionsschule mehrere Standorte haben, soll sie mindestens 16 Plätze und 2 Werkstätten pro Standort bereithalten.
  • Pro Produktionsschule ist ein sozial- und werkpädagogisches Team tätig. Pro Standort soll mindestens eine Fachkraft die zertifizierte Zusatzqualifikation zum Werkstattpädagoge/-pädagogin mitbringen
  • Jede Produktionsschule wird von einem Beirat, bestehend aus regionalen Wirtschafts- und Sozialpartnern, unterstützt und begleitet.
  •  In der Regel verbleiben die Teilnehmenden 12 Monate in der Produktionsschule. Im begründeten Einzelfall kann der/die Teilnehmende  maximal weitere sechs Monate begleitet werden.
  •  Die Teilnehmenden sollen mindestens ein betriebliches Praktikum absolvieren.
  •  Die Zu- und Abgangsmöglichkeiten sind flexibel und nicht zeitlich terminiert.
  • Die Teilnehmenden erhalten ein leistunsbezogenes monatliches Produktionsschulgeld (Motivationsprämie).

 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage www.ilb.de

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